Gründung

An die Genehmigung für ein Luftfahrtsunternehmen sind mehrere Bedingungen geknüpft, eine davon ist die finanzielle Leistungsfähigkeit

Betriebsgenehmigung

Für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung und Zulassung als Luftfahrtunternehmen sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Für die Prüfung des Antrages sind geeignete Nachweise über das Unternehmen vorzulegen. Näheres dazu entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument:

Erteilung einer luftfahrtbehördlichen Betriebsgenehmigung an Luftfahrtunternehmen (PDF, 88 KB)

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist Teilvoraussetzung für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1008/2008, einer Beförderungsbewilligung gemäß Luftfahrtgesetz (LFG) sowie einer Bewilligung zur Durchführung von Bodenabfertigungsdiensten gemäß Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz (FBG).

Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen zu den jeweils vorzulegenden Nachweisen:

Sachverhalt

Antrag auf Erteilung bzw. Neuausstellung einer luftfahrt-behördlichen Betriebsgenehmigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1008/2008

Zielgruppe

Luftfahrtunternehmen, die Fluggäste, Post und/oder Fracht im gewerblichen Luftverkehr befördern wollen

Merkblatt

Sachverhalt

Fortwährender Nachweis der finanziellen Bedingungen einer bestehenden Betriebsgenehmigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1008/2008

Zielgruppe

Luftfahrtunternehmen, die Fluggäste, Post und/oder Fracht im gewerblichen Luftverkehr befördern und dafür bereits eine gültige Betriebsgenehmigung haben

Merkblatt

Sachverhalt

Antrag auf Erteilung einer Beförderungsbewilligung gemäß Luftfahrtgesetz (LFG)

Zielgruppe

Unternehmen, die Fluggäste, Post und/oder Fracht im gewerblichen Luftverkehr mit Segelflugzeugen, Freiballonen oder Ultraleicht-Luftfahrzeugen befördern wollen oder ausschließlich Rundflüge, mit denen keine Beförderung zwischen verschiedenen Flugplätzen verbunden ist, durchführen wollen

Merkblatt

Sachverhalt

Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten gemäß Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz (FBG)

Zielgruppe

Dienstleister im Sinne des § 1 Z 6 FBG, die einen oder mehrere Bodenabfertigungsdienste für Dritte erbringen wollen

Merkblatt