Veröffentlichungen von Stellenbesetzungen

Informationen zu Ausschreibungen wie Besetzungsvorschläge der Ausschreibungen, Mitglieder der Begutachtungskommission als auch die betraute Person werden gemäß § 10 Absatz 2 und § 15 Absatz 4 Ausschreibungsgesetz (AusG) vom Bundesministerium veröffentlicht.

§ 10 Ausschreibungsgesetz

Aufschlüsselung der als geeignet angesehenen Bewerber und Bewerberinnen gegliedert nach dem Ausmaß ihrer Eignung sowie die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission:

  Veröffentlichung § 10 AusG (jobboerse.gv.at)

§ 15 Ausschreibungsgesetz

Ergänzung durch Angabe des Namens der betrauten Person, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde (Veröffentlichung für mindestens 1 Monat):

  Veröffentlichung § 15 AusG (jobboerse.gv.at)