Veröffentlichungen von Stellenbesetzungen
Informationen zu Ausschreibungen wie Besetzungsvorschläge der Ausschreibungen, Mitglieder der Begutachtungskommission als auch die betraute Person werden gemäß § 10 Absatz 2 und § 15 Absatz 4 Ausschreibungsgesetz (AusG) vom Bundesministerium veröffentlicht.
§ 10 Ausschreibungsgesetz
Aufschlüsselung der als geeignet angesehenen Bewerber und Bewerberinnen gegliedert nach dem Ausmaß ihrer Eignung sowie die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission:
Veröffentlichung § 10 AusG (jobboerse.gv.at)
§ 15 Ausschreibungsgesetz
Ergänzung durch Angabe des Namens der betrauten Person, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde (Veröffentlichung für mindestens 1 Monat):