Austrian-Member State Authority (A-MSA)
Die nationale Gesamtverantwortung für das System "Digitaler Tachograph" trägt die A-MSA. Das Bundesministerium ist die für die Umsetzung zuständige Stelle in Österreich.
Die für die Umsetzung der VO (EG) Nr. 3821/85 und der Ergänzung VO (EG) Nr. 2135/98 in Österreich zuständige Stelle ist das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI).
Die Austrian-Member State Authority
- ist zuständig für die Erstellung und Aktualisierung der A-MSA Policy und veranlasst deren Genehmigung durch die Europäische Zertifizierungsstelle ERCA (European Root Certification Authority)
- bestimmt die A-MSCA (Austrian-Member State Certification Authority) und gibt diese Entscheidung der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Union bekannt
- bestimmt den A-CP (Austrian-Card Personalizer)
- überwacht, die im Rahmen eines Gesetzes bzw. einer Verordnung ermächtigte A-CIA (Austrian-Card Issue Authority)
- erstellt eine Richtlinie für das Practice Statement der A-CIA
- veranlasst Überprüfungen der A-MSCA, des A-CP und der A-CIA bzw. führt diese Überprüfungen selbst durch
- stellt sicher oder veranlasst, dass der A-MSCA, dem A-CP und der A-CIA in angemessener Zeit alle für ihre Tätigkeit benötigten Informationen in korrekter Weise zur Verfügung gestellt werden
- genehmigt die Practice Statements der A-MSCA, des A-CP und der A-CIA sowie gegebenenfalls das Practice Statement weiterer externer Dienstleister, sofern diese von A-MSCA und A-CP referenziert werden
- stellt die von der ERCA genehmigte A-MSA Policy den beteiligten Stellen zur Verfügung; das sind: A-MSCA, A-CP, A-CIA