Wie ist der Stand der Umsetzung von eCall in anderen europäischen Ländern?
Das eCall-Service ist in jedem Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bis spätestens 31. März 2018 umzusetzen. Jeder Mitgliedsstaat hat die gleichen EU-Vorgaben für die Umsetzung des europäischen eCall-Services. Wie der europäische Notruf 112 und eCall nationalstaatlich organisiert und umgesetzt werden, liegt jedoch in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitgliedsstaates.